Da die meisten Mütter sich mittlerweile über das Internet auf den verschiedensten Plattformen z. B. auf Sozial Media wie Facebook, in Themengruppen oder Instagram ihre Informationen einholen, war es mir wichtig auch dort zu recherchieren. Ich bezog daher meine Community meines Blogs, aber auch die Leser der verschiedensten anderen Blogs und Facebookgruppen für diese Facharbeit mit ein, in dem ich eine Umfrage erstellte.
Die Umfrage war zeitlich begrenzt, so dass nur 501 Mütter dran teilnehmen konnten. Für mich und meine Recherchen war die Auswertung der Antworten dennoch sehr aufschlussreich.
Denn ich konnte feststellen, dass zwar 90 % der befragten Mütter ausschließlich Muttermilch fütterten, aber dennoch 50 % nicht wissen, ob ihr Tätowierer oder Piercer irgendeiner Vereinigung angehörten.
Nach den Gesprächen mit einer Vielzahl mir bekannten Piercern und Tätowierern interessierte sich auch kaum ein Kunde für, die in meinen Augen ausschlaggebenden Kriterien, die für oder gegen das Tättowieren und Piercen in der Stillzeit sprechen.
Was spricht also für und was gegen das Tätowieren und Piercen in der Stillzeit?
Dafür spricht, dass die größte Gefahr beim Tätowieren und Piercen allergische Reaktionen und Infektionen darstellen, die aber in den meisten Fällen keinen Abstillgrund bedeuten, selbst wenn diese eine medikamentöse Behandlung benötigen. Auch dafür spricht, dass nach aktueller Studienlage ein Übergang der Tattoofarbe in die Muttermilch nicht möglich ist.
Das große Probleme sehe ich darin, und das sind auch die Contra-Punkte, dass es keine einheitliche Ausbildung und Richtlinien in Deutschland für Tätowierer und Piercer gibt. Jeder kann sich Tätowierer und Piercer nennen, ein eigenes Studio eröffnen und dort seine Dienstleistungen anbieten. Es muss weder zwingend ein Gewerbeschein beantragt werden, noch ist es verpflichtend sich einem Dachverband wie z. B. U.E.T.A. e.V., Bundesverband Tattoo e. V. oder dem Verband „Deutsche Organisierte Tätowierer e. V (DOT e.V.) anzuschließen und somit deren Standards einzuhalten.
Auch das der Sachkundenachweis gemäß der Infektionshygieneverordnung noch nicht in allen Bundesländern verpflichtend ist, sehe ich als problematisch an. Denn das Infektionsrisiko kann nur gesenkt werden, wenn Vorsichtsmaßnahmen seitens des Tätowierers während des Tätowiervorgangs und dem Piercer beim Stechen eines Piercings eingehalten werden. Auch fehlt eine einheitliche Empfehlung zur Pflege nach dem tätowieren und piercen.
Die Einwilligungserklärung sichert dem Tätowierer und Piercer zwar rechtlich ab in Punkto der Körperverletzung, aber was passiert, wenn eine Infektion auftritt und deshalb dann eventuell abgestillt werden muss? Das müsste dann im Einzelverfahren vor Gericht geklärt werden, wie es zu der Infektion kam. Wichtig bei dem Aufklärungsgespräch, dem Ausfüllen eines Datenblattes und der Einwilligunsgerklärung ist daher aber auch eine wahrheitsgemäße Antwort seitens der Mutter.
Der gesamten Vorgangs des Stechens, egal ob beim Piercing oder Tattoo ist schmerzhaft. Schmerzen lösen immer Stress aus, was sich auch negativ auf den Milchspendereflex auswirken kann.
Auch akzeptieren Muttermilchbanken keine Milch von Müttern, die sich in den letzten 6 Monaten tättowieren lassen haben.